Ausschussarbeit

Der Europaausschuss

In den 22 ständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wird die eigentliche Arbeit an Gesetzesvorhaben geleistet. Hier wird ausführlich beraten, es werden Experten angehört und Änderungen empfohlen. Für die Angelegenheiten der Europäischen Union gibt es einen eigenen Ausschuss, der sogar im Grundgesetz vorgeschrieben ist (Artikel 45). Er muss daher in jeder Wahlperiode eingerichtet werden. Der Europaausschuss hat aber nicht nur deswegen eine Sonderrolle im Parlament. Als Querschnittsaufgabe befasst er sich mit europäischen Vorhaben, die mehrere andere Politikfelder (etwa Gesundheit, Umwelt oder Arbeit) vereinen oder übergreifenden Charakter haben. Er ist zuständig für alle Grundsatzfragen der europäischen Integration. Etwa wenn es um die Änderung der Grundlagenverträge oder die Erweiterung der EU geht.

Laut Artikel 23 des Grundgesetzes entscheiden die Bundesregierung und der Bundestag gemeinsam über die Europapolitik. Sowohl im Vorfeld von EU-Gesetzesvorhaben als auch bei deren Umsetzung ist der Bundestag aktiv beteiligt. Das zentrale Gremium für die Mitwirkung des Parlaments ist der Europaausschuss. Seine Tätigkeit wird von der Kontrolle der Bundesregierung in den Angelegenheiten der EU bestimmt. Die Regierung ist verpflichtet, den Bundestag umfassend und so früh wie möglich über alle Vorhaben im Rahmen der EU zu unterrichten, die für Deutschland von Interesse sein könnten.

Wie der Europaausschuss arbeitet, kann man sich sogar ansehen: In der Regel tagt der Europaausschuss wie alle Ausschüsse des Bundestages nichtöffentlich. Aber es werden auch Sitzungen und öffentliche Anhörungen durchgeführt, die nach Voranmeldung beim Ausschussekretariat je nach Verfügbarkeit der Plätze von allen Bürgerinnen und Bürgern besucht werden können. Über öffentliche Termine informiert die Website des Deutschen Bundestages.

(Quelle: Glasklar)