Riester-Rente wird reformiert
Die 2002 eingeführte Riester-Rente ist dringend reformbedürftig. Sie ist zu unflexibel und teuer, die Rendite ließ zu wünschen übrig und die Förderung war kompliziert. Heute werden knapp ein Viertel aller abgeschlossenen Verträge nicht mehr bespart. Daher war die Reform der privaten Altersvorsorge ein wichtiges Reformvorhaben der neuen Bundesregierung. Heute wurde die Reform nun beschlossen.
Kern der Neuregelungen ist die Abkehr von der starren Beitragsgarantie. Bislang müssen die Anbieter garantieren, dass zu Beginn der Auszahlphase die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der Garantie soll höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen. Die Verbraucher werden hier ein Wahlrecht erhalten und können selbst entscheiden, ob sie höhere Risiken eingehen wollen, die mit mehr Renditechancen verbunden sind. Auch bei der Auszahlung gibt es eine Neuerung: Bislang war eine lebenslange Rente verpflichtet. Nun werden auch Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr zugelassen. Auch die Förderung wird einfacher und vor allem deutlich verbessert. Für bestehende Riester-Verträge besteht ein Bestandsschutz, sie können mit der alten Förderung fortgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in das neue System zu wechseln.